Das Gesetz zur Errichtung einer Stiftung Deutsche Geisteswissenschaftliche Institute im Ausland, Bonn, (Errichtungsgesetz) wurde am 20. Juni 2002 vom Deutschen Bundestag verabschiedet und trat am 1. Juli 2002 in Kraft. Zum 1. Juli 2009 trat das geänderte DGIA-Gesetz in Kraft.
Die Satzung wurde vom Stiftungsrat der Stiftung DGIA am 24. April 2009 beschlossen und trat zugleich mit dem neuen Gesetz in Kraft.

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